(FAMA) Ein seit 1951 zur Vertretung und Förderung der gemeinsamen fachlichen Interessen seiner Mitglieder bestehender Verband, der als seine satzungsgemäßen Aufgaben bezeichnet:1. Messe- und Ausstellungsveranstalter im Bundesgebiet zusammenzuschließen,2. tätige Mitarbeit in allen Fragen des Fachgebietes,3. Zusammenarbeit mit allen am Me...
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